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Wichtiges

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Heimatvereins

Liebe Mitglieder, im Namen des Vorstandes lade ich Sie herzlich ein zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 24. September 2024, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Zweck dieser Versammlung ist die Beschlussfassung über die Änderung unserer Vereinssatzung. Ein entsprechender Vorschlag wurde in den vergangenen Monaten im Vorstandsteam mit dem Ziel erarbeitet, ein rechtssicheres Fortbestehen des Heimatvereines zu ermöglichen. Der zur Abstimmung stehende Entwurf wird interessierten Mitgliedern auf Nachfrage gern vorab zur Verfügung gestellt.

Tagesordnung:

1:  Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2:  Einführung in die geplanten Änderungen der Satzung

3:  Aussprache zum vorgestellten Entwurf

4:  Abstimmung über die Satzungsänderung

5:  Schlusswort

Ich freue mich über rege Teilnahme und stehe für eventuelle Fragen im Vorfeld gerne zur Verfügung. Danke im Voraus für Ihre fortwährende Unterstützung.

Torsten Köber, 1. Vorsitzender

 

 

Liebe Mitglieder,

auch in unserem Verein ist die Mitgliederversammlung das höchste Entscheidungsgremium, noch über dem Vorstand, denn der wird von der Mitgliederversammlung gewählt. In dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung geht es um Satzungsänderungen, die die Arbeit im Vorstand erleichtern sollen. Die vorhandene Satzung war und ist rechtssicher. Damit Sie sich besser auf diese Versammlung vorbereiten können, sind hier die beiden wichtigsten Änderungen genannt:

1. Anzahl Vorstandsmitglieder: Bis jetzt bestand der Vorstand aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenführer und mindestens 4 Beisitzern, also mindestens 8 Vorstandsmitglieder. Neu sollen es der 1. und 2. Vorsitzende, Kassenführer und mindestens 1, höchstens 3 Beisitzer sein. Protokollführung wird im Vorstand sichergestellt. Also mindestens 4, höchstens 6 Vorstandsmitglieder.

2. Gesetzliche Vertreter: Bis jetzt waren das der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam oder einzeln in Verbindung mit dem Schriftführer oder dem Kassenführer. Es mussten also immer zwei Personen unterschreiben, bei Protokollen, Verträgen, Käufen etc. Neu soll nur noch der 1. oder 2. Vorsitzende einzeln unterschreiben dürfen, also nicht mehr die Absicherung durch eine zweite Person.

Lassen Sie sich den Änderungsentwurf gern vorab zuschicken und erkundigen Sie sich an neutraler Stelle über die Vor- und Nachteile dieser Änderungen. Nutzen Sie Ihr Abstimmungsrecht und kommen Sie zu der Versammlung!

Richard Krumm, Beisitzer im Vorstand

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